Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvertrag
gemäß Art. 28 DSGVO · Basierend auf WKO Mustervertrag · Stand: Juni 2024
[ PLZ ] [ Ort ], Österreich
[ E-Mail ]
5020 Salzburg, Österreich
info@curevo.at
1. Gegenstand der Vereinbarung
Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben: Automatisierte Verarbeitung von eingehenden Immobilien-Leads via E-Mail — einschließlich Parsing, KI-gestützter Analyse, automatischer Beantwortung, Qualifizierung und Erfassung im CRM-System des Auftraggebers. Diese Vereinbarung ist als Ergänzung zum individuell vereinbarten Dienstleistungsvertrag zu verstehen.
Verarbeitete Datenkategorien
| Datenkategorie | Beispiele |
|---|---|
| Kontaktdaten | Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer von Interessenten |
| Anfrageinhalte | Objektinteresse, Budget, Zeitraum, Nachrichten der Interessenten |
| Kommunikationsverlauf | Eingehende und ausgehende E-Mails im Rahmen der Lead-Bearbeitung |
| CRM-Daten | Lead-Status, Qualifizierungsergebnis, Terminbuchungen |
Betroffene Personen
Immobilieninteressenten (potenzielle Käufer, Mieter) die über ImmoScout24, Willhaben, die eigene Website oder andere Kanäle des Auftraggebers Anfragen stellen.
2. Dauer der Vereinbarung
Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Vereinbarung endet automatisch mit dem Ende des Hauptvertrages.
3. Pflichten des Auftragnehmers (Curevo)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- Daten ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten.
- Alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen zur Vertraulichkeit zu verpflichten — auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit.
- Alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit gemäß Art. 32 DSGVO zu ergreifen (siehe Anlage).
- Den Auftraggeber bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit) zu unterstützen.
- Den Auftraggeber unverzüglich zu informieren falls eine Weisung gegen Datenschutzbestimmungen verstößt.
- Nach Beendigung der Vereinbarung alle Daten zu löschen oder dem Auftraggeber als CSV-Export zu übergeben — innerhalb von 30 Tagen.
- Ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO zu führen.
4. Ort der Datenverarbeitung
Die primäre Datenverarbeitung erfolgt auf Hetzner-Servern in Deutschland (EU). Für die KI-gestützte Variablen-Extraktion wird OpenAI (USA) eingesetzt — OpenAI ist aktiver Teilnehmer des EU-US Data Privacy Frameworks. Das CRM (Airtable) wird auf US-Servern betrieben — Airtable ist ebenfalls Teilnehmer des EU-US Data Privacy Frameworks.
5. Sub-Auftragsverarbeiter
Der Auftragnehmer ist befugt, folgende Sub-Auftragsverarbeiter heranzuziehen:
| Anbieter | Sitz | Tätigkeit |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH | Deutschland (EU) | Server-Hosting, Workflow-Engine |
| OpenAI, Inc. | USA (EU-US DPF) | KI-gestützte Variablen-Extraktion |
| Airtable, Inc. | USA (EU-US DPF) | CRM / Lead-Management |
| Formspree, Inc. | USA | Kontaktformular-Verarbeitung (Website) |
Beabsichtigte Änderungen der Sub-Auftragsverarbeiter werden dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich bekannt gegeben. Der Auftragnehmer stellt sicher dass Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Datenschutzverpflichtungen eingehen.
6. Rechte des Auftraggebers
Dem Auftraggeber wird das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer stellt alle notwendigen Informationen zur Verfügung um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu kontrollieren.
7. Datenlöschung bei Vertragsende
Nach Beendigung dieser Vereinbarung werden alle Kundendaten und Verarbeitungsergebnisse innerhalb von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Der Auftraggeber erhält auf Wunsch vorab einen vollständigen CSV-Export aller Lead-Daten aus dem CRM.
8. Anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg, Österreich.
Anlage — Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM)
gemäß Art. 32 DSGVO
A. Vertraulichkeit
B. Datenintegrität
C. Verfügbarkeit und Belastbarkeit
D. Regelmäßige Überprüfung
Unterzeichnung
Diese Vereinbarung wird beim Onboarding von beiden Parteien unterzeichnet.
Basierend auf dem WKO Mustervertrag für Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO · Stand Juni 2024 · Curevo, Salzburg